Hinweis zum Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die CONWENDT-Immobilien GmbH&Co.KG nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihrer Identität festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie des Personalausweises. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren muss.